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Google Ads Anzeigen Richtlinien

Google gibt Richtlinien für Google Ads vor. Die Einhaltung der Richtlinien sorgt nicht für eine gute Platzierung der Anzeigen. Sie ist letztlich die Voraussetzung für eine Schaltung.

Erwarten Sie keine bevorzugte Behandlung wenn Sie sich an die Vorgaben gehalten haben.


Manchmal werden ihre Anzeigen pausiert, weil sie die Richtlinien nicht einhalten und dann sehen Sie eine bei Ihnen reklamierte Anzeige so ähnlich bei einem Wettbewerber. Das passiert täglich, nehmen Sie es nicht persönlich. Google wird sagen, dass sie nicht alle Anzeigen gleichzeitig prüfen können, dass die Anzeige in einem anderen Zusammenhang gesehen wird oder auf eine andere Landingpage führt.

 

Nach unseren langjährigen Erfahrungen gibt es Entscheidungsgrundlagen im Hintergrund, die selbst den Betreuern von Google in Deutschland, in Europa und im EMEA-Gebiet unbekannt sind. Google ist eine amerikanische Gesellschaft und profitorientiert. Für manche Beobachtungen bleibt nur die Annahme, dass hier in Rahmenvereinbarungen viel Geld über den Tisch geht. An manchen Schaltungen sieht man aber auch, dass Vertragspartner aus anderen Ländern die Chance auf einen Extraprofit nutzen.

 

Google ist eben sehr groß und kann nicht alles kontrollieren. Manch einer nutzt diese Lücken aus oder spielt dem großen Freund gegenüber mit falschen Karten. Lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig und beachten Sie deren Einhaltung weitgehend. Falls bei Ihnen mal etwas durchgeht, ist das im Einzelfall verzeihlich und Google wird Sie darauf hinweisen.

Google Ads Guidelines

Geben Sie sich nicht der Täuschung hin Google hätte solch einen riesigen Datenbestand zu verwalten, dass sie ohnehin nicht alles prüfen könnten. Die Bearbeitung und auch die Kontrolle bei Google funktionieren im Großen und Ganzen gut. Weltweit gibt es mehr als 5.000.000 Werbepartner von Google und doch wird jede einzelne Anzeige mit der dazugehörigen Ergebnisseite überprüft. Für die Masse der Überprüfungen wird eine Software eingesetzt. Bei Reklamationen werden die Ergebnisse aber auch von Menschen redaktionell überprüft.

Google Ads, die sich mit folgenden Inhalten beschäftigen werden besonders sorgfältig überprüft:

  • Suchtmittel (einschl. Zigaretten und Alkohol)
  • Waffen und Gewalt
  • Pyrotechnik und Feuerwerkskörper
  • Hacker, Dialer und Computerbetrug
  • Datenmissbrauch und Phishing
  • Fälschungen jeder Art
  • Massenmarketing und Spam
  • Glücksspiele und Casinos
  • Sex und Prostitution
  • Warenzeichenmissbrauch
  • Medikamente und angebliche Wundermittel
  • Anabolika und Steroide
  • Spendensammlungen
  • Geldmittel, Finanzanlagen und Schneeballsysteme

Google Ads Ablehnungen

Grundsätzlich lässt Google im Content und in der Werbung keine Verletzung von rechtlichen Grundlagen oder Inhalten zu, die zu einer negativen Nutzer-Bewertung führen könnten.
Im Rahmen der redaktionellen Richtlinien können Sie sich frei bewegen. Trotzdem muss Ihre Anzeige grammatikalisch und orthografisch korrekt formuliert sein. Schreiben Sie nicht wahllos Worte groß und sperren Sie keine Zwischenräume: BRAUT geht ebenso wenig wie B-r-a-u-t.


Und was geht gar nicht?


Folgende Spezialitäten führen zur Abschaltung Ihrer Anzeige:

 

Superlative sind verboten. Jede Form von „größter, bester, billigster, kleinster, schönster, usw.“ führt zu einer Sperrung Ihrer Anzeige. „Nummer 1“ wird ebenfalls moniert. Sie umgehen diese Einschränkung elegant mit Vergleichen: blitzschnell; sauber wie geleckt; heller als der Tag. Was ist aber, wenn der Superlativ nun zutrifft, weil das beispielsweise durch einen Test oder ähnliches belegt wurde? Weisen Sie das in diesem Fall auf Ihrer Zielseite nach, indem Sie einen klaren Hinweis auf die Beurteilung eines Dritten einbauen. Nutzermeinungen zählen für Google allerdings nicht als Bestätigung.
Überhaupt zählt bei der Anzeigenschaltung der Grundsatz von Wahrheit und Klarheit. Bewerben Sie ein Produkt mit einem Preis oder einem Sonderangebot, dann muss der Besucher mit höchstens zwei Klicks dieses konkrete Angebot erreichen können.

 

Vergleichende Werbung ist grundsätzlich zugelassen, aber nur wenn auf der Zielseite wirklich ein Vergleich zu sehen ist. In diesem Fall verwenden Sie am besten eine Tabelle, in der die Vorzüge Ihres Produktes und die Spezifikationen der Wettbewerber gegenübergestellt sind. Kurzum, belegen Sie die Aussagen Ihrer Anzeige immer auf der Zielseite, dann steht der Genehmigung von Google nichts entgegen.

 

Google verbietet in seinen Richtlinien außerdem die Verwendung der Handlungsanweisungen wie „hier klicken“, „Klicken Sie hier“ oder "Besuchen Sie diese Website". Diese Einschränkung begründet Google damit, dass diese Formulierungen zu allgemein seien. Sie könnten in jeder Anzeige stehen.

 

Besser sind ohnehin indirekte Motivationen: z.B. „Osterpreis“, „diese Woche..“, „noch wenige Tage“ oder andere Formulierungen die Zeitdruck aufzubauen! Zudem weist Google in den Richtlinien explizit darauf hin, dass Google Ads Inserenten keine doppelten Satzzeichen (wie ?? oder …) verwenden dürfen. Symbole, Zahlen und Buchstaben sind nur in ihrer eigentlichen Bedeutung erwünscht. Smileys oder ähnliches sind also nicht zulässig. Währungszeichen wie $, € sind hingegen erlaubt und nützlich!

 

Es wäre überflüssig zu erwähnen, wenn es nicht doch immer wieder versucht würde: Die Ziel-URL muss funktionieren und darf ausschließlich auf eine Webseite verlinken, also nicht auf E-Mail Adressen oder Dateien.

 

Worst case: Was geschieht im Fall einer Ablehnung? Google sperrt Ihre Anzeigen und schickt Ihnen eine E-Mail an die hinterlegte Adresse. Um die abgelehnten Anzeigen angezeigt zu bekommen, können Sie das Tool „abgelehnte Anzeigen“ nutzen. Sie wählen den Tab Werbechancen und klicken auf die Einstellung „weitere Tools…“. Alternativ kommen Sie mit der Einstellung eines Filters zum Ziel. Sie sehen das Filtersymbol über der Anzeigenliste im Konto und stellen im Pull-Down Menue ‚Abgelehnte Anzeigen‘ ein.

 

Und nun? Sie ändern die Anzeigen wie gewohnt in der Anzeigenverwaltung und stellen Sie wieder online. Achtung: Wenn Sie nicht verstehen, warum Ihre Anzeigen geblockt wurden und immer wieder die unveränderte Anzeige online stellen, schließt Google nach dem dritten Versuch das gesamte Konto. Sie werden vorher aber nochmals gewarnt.

Kontakt

  • DTH Beratungs- und Beteiligungs GmbH
  • An der Windmühle 1
  • 53343 Wachtberg
  • +49-(0)228 377 262 5-12
  • info@shopmarketing.info

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Wir arbeiten als Premium-Partner eng mit Google zusammen und sind stets über anstehende Änderungen und neue Möglichkeiten bei Google Ads informiert. Unser exklusives Expertenwissen geben wir im Rahmen des CONSULTING-SERVICE an die Nutzer des Ads-Controlling-Tools weiter.

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